Im November 1816 skizzierte Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832) ein Luther-Denkmal, beraten vom Hofbaumeister Clemens Wenzeslaus Coudray (1775–1845). In Bleistift und Tusche entwickelt sich der Entwurf auf insgesamt drei Blättern zu einem reliefierten Sockel mit kleiner bekrönender Figurengruppe, dessen Bildprogramm sich aus den flüchtigen Skizzen jedoch nicht näher spezifizieren lässt. Sieht sich Goethe hier in seiner Rolle als „großer Deutscher“, der ein Monument für einen anderen großen, ihm ebenbürtig erscheinenden Deutschen entwirft?
1816 stand das 300-jährige Reformationsjubiläum kurz bevor und diverse Feierlichkeiten und Festveröffentlichungen waren in Planung. Zumindest in Weimar hat sich Goethe als Beitragender zurückgehalten und die deutschlandweit vielgestaltigen Initiativen später sogar als „verworrene[n] Quark“ abqualifiziert. Und doch entwirft er zur Feier der Reformation neben dem Denkmal auch noch eine Reformationsmedaille und sogar eine Reformationskantate. Die Stiftung von deutscher Nationalidentität über einen derart ausgestellten Personenkult findet über eine solche Personalunion von Luther und Goethe ihre Fort- und Festschreibung.